0€ - cleverGarantie
In arbeitsrechtlichen Urteilsverfahren erster Instanz tragen Sie Ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn Sie vor Gericht gewinnen. Die Beauftragung eines Anwalts kostet Sie also in jedem Fall Geld – egal ob Sie das Verfahren gewinnen oder verlieren.
So sieht es das Gesetz vor, § 12a ArbGG.

Sie können die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder das Klageverfahren auch selbst führen. Das ist jedoch sehr riskant, da Ihr Arbeitgeber fast immer von Anwälten beraten und vertreten wird. Sie brauchen einen Rechtsanwalt, um Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu begegnen.

Mit cleverklagen. haben Sie die Möglichkeit, sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen – garantiert ohne Kostenrisiko!
Selber klagen.
Hohes Risiko zu verlieren
Verlieren Sie in erster Instanz, tragen Sie die Gerichtskosten. In zweiter Instanz besteht ein deutlich höheres Kostenrisiko
Ohne die notwendigen Rechtskenntnisse besteht ein hohes Risiko, dass Sie verlieren oder eine geringe Abfindung
erhalten
Ihr Arbeitgeber ist fast immer anwaltlich vertreten und damit klar im Vorteilerhalten
cleverklagen.
der clevere Weg zu klagen
Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich sind
Kosten nur bei Erfolg
Kein Risiko auf Kosten für Anwalt und Gericht sitzenzubleiben
Keine Vorauszahlung oder Rechtsschutzversicherung notwendig
Volle Kostenkontrolle
Keine versteckten Kosten
Sie zahlen nur bei Erfolg eine Provision von der Abfindungssumme
Verlieren Sie vor Gericht, tragen wir die gesamten Kosten für Sie
Mit Anwalt vor Ort klagen.
Kosten in jedem Fall
Sie zahlen immer, auch wenn der Anwalt keinen Erfolg hat
Sie zahlen auch bei Erfolg und unabhängig vom Ausgang des Verfahrens das volle Honorar
Oft sind Vorauszahlungen notwendig
Komplizierte Kostenberechnung
Der Anwalt rechnet nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Stundensätzen ab, bereits eine Erstberatung kann bis zu 200 € kosten
Die Gebührenberechnung ist kompliziert und für Laien oft nicht verständlich
Jetzt zum Sofortcheck
Sie sind 2 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt und verdienen
im Monat 3.000,00 € brutto

Sie möchten gegen Ihre Kündigung vorgehen
Szenario 1: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindung von 6.000 €
cleverklagen. 1.740,00 €
Sie erhalten: 4.260,00 €
Anwalt vor Ort: 2.551,42 €
Sie erhalten nur: 3.448,58 €

Szenario 2: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindung von 3.000 €

cleverklagen. 870 €
Sie erhalten: 2.130,00 €
Anwalt vor Ort: 2.551,42 €
Sie erhalten nur: 448,58 €

Sie verlieren in erster Instanz

0 € cleverGarantie
Anwalt vor Ort: 1.948,09 €
Gerichtskosten: 444,00 €
Sie zahlen: 2.392,09 €
Sie zahlen keinen Cent!
Kostenlose Ersteinschätzung
Lassen Sie Ihre Situation überprüfen & berechnen Sie sofort Ihre Abfindung
Zum Sofortcheck
Kann ich die Partneranwälte von cleverklagen auch selbst beauftragen?
Es ist unser Anliegen, Arbeitnehmern den Weg zum Anwalt so einfach wie möglich zu machen. Wir wollen allen Arbeitnehmern dabei helfen, ihre Rechte durchzusetzen. Sie können unsere Partneranwälte auch beauftragen, ohne dass cleverklagen die Kosten übernimmt. Eine Erfolgsprovision fällt dabei nicht an, Sie zahlen nur die gesetzlichen Mindestgebühren an unsere Partneranwälte. Lassen Sie sich gerne von unseren Partneranwälten zu den Kosten beraten!
Lohnt sich cleverklagen auch mit Rechtsschutzversicherung?
Die Antwort ist ja! cleverklagen bietet auch für Rechtsschutzversicherte viele Vorteile. Wir zahlen Ihren Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 150 €. Eine Erfolgsprovision fällt dabei nicht an. Die cleverklagen Partneranwälte übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Sollte es Probleme mit Ihrer Versicherung geben – etwa, weil diese Ihre Eintrittspflicht nicht anerkennt – gehen die cleverklagen Partneranwälte notfalls gerichtlich vor, um Ihre Deckungszusage zu erlangen.
Sichern Sie sich Ihre Abfindung oder holen Sie sich Ihren Job zurück!
Copyright © 2020 cleverklagen
Impressum
AGB und Nutzungsbedingung
Datenschutzerklarung
Impressum
AGB und Nutzungsbedingung
Datenschutzerklarung